Leonhardt & Gödde – und ihre ganz eigene „Rechtsauffassung“

Wir waren aktiv: Unsere AfD-Fraktion in Eschweiler hat in der zuletzt in den Medien publizierten Auseinandersetzung zwischen der Stadt Eschweiler und einem betroffenen Bürger jetzt die Initiative ergriffen und bei der Staatsanwaltschaft in Aachen Strafantrag wegen Untreue im besonders schweren Fall gegen den Ersten Technischen Beigeordneten gestellt. Es geht um den Neubau des Obdach- und Asylwohnheims in der Hüttenstraße. Die Art und Weise, wie hier seitens des Dezernat III nach wie vor argumentiert wird, ist an Selbstgefälligkeit kaum zu überbieten.

Bereits im Dezember hatte die Städteregion die von der Stadt Eschweiler im März 2019 erteilte Baugenehmigung über die Errichtung von sechs Mehrfamilienhäusern und vier Nebengebäuden in zwei Bauabschnitten an der Hüttenstraße als nicht rechtskonform eingestuft.

Wir mussten nun einen Schritt weitergehen und beanstanden konkret: Die Architektenleistungen wurden nachweislich weder öffentlich ausgeschrieben noch im Rat zur Abstimmung gebracht. Die vom Bauamt von Anfang an präferierten Architekturbüros kassierten für den Auftrag mehr als 100.000 € (100.000 ist die Ermächtigungsgrenze in der der Bürgermeister allein entscheiden darf). Außerdem liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bis heute nicht vor. Die Befreiungen nach § 31 BauGB sind demnach wie von der oberen Bauaufsicht bestätigt rechtswidrig erteilt worden.

Die „planende“ Stadt Eschweiler sollte sich schon an bestehende Regeln halten, neue darf sie nicht erfinden. Diese Fehler führen wiederholt zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans (gleiche Fehleinschätzung wie beim Rathaus-Quartier). Eine entsprechende Festsetzung gab und gibt es bislang nicht, die erteilte Befreiung ist somit rechtswidrig. In dem hier beschriebenen Fall wurde u. a. das Baufenster nicht eingehalten und um mehr als die Hälfte überschritten. So wurde auch eine Grünfläche ohne Rechtsgrundlage überbaut. Nach § 23 BauNV sind die Vorschriften zur Einhaltung der überbaubaren Grundstücksflächen demnach nicht eingehalten worden. Die Baulinien wurden ebenfalls rechtswidrig jeweils um mehrere Meter verrückt.

Die obliegenden Überwachungs-, Auskunfts-, Betreuungs- sowie sonstigen Pflichtverletzungen des Beigeordneten wurden in mehrfacher Hinsicht missachtet, und werden zudem bis heute uneinsichtig bestritten. Sogar die Bürgermeisterin sprach unlängst in einem Interview der örtlichen Tageszeitung von einer „eigenen Rechtsauffassung“, und stützt sich immer noch auf „eigene Rechtsgutachten“.

Apropos Bürgermeisterin – im selben Interview sagte sie: „Was die beanstandeten Baugenehmigungen angeht, die zu diesem Erlass geführt haben, kann ich nur auf die Aktenlage zurückgreifen. Denn diese Genehmigungen sind vor meiner Amtszeit als Bürgermeisterin erteilt worden.“ Daran sieht man aus unserer Sicht, wie die Einstellung zum Verfahren ist. Oder hat die Bürgermeisterin vergessen, die Befreiungen mitbeschlossen zu haben, schließlich war sie seit 2014 Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat der Stadt Eschweiler.

Wenn die Baugenehmigung rechtstreu widerrufen wird, wird der Stadt Eschweiler ein Schaden der Planungs- und Baukosten in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro entstehen. Das ist unfassbar und nicht mehr hinnehmbar. Aus diesem Grunde mussten wir so reagieren, denn Anfragen und Anträge von uns im Rat werden aus Prinzip abgelehnt und somit umgangen.

Mit Beginn des neuen Jahres greift nun auch endlich der Erlass des Landes NRW, dass in den kommenden zwei Jahren die Eschweiler Verwaltung der Städteregion Aachen als zuständige Aufsichtsbehörde ihre Bauvorhaben vorab zur Überprüfung vorlegen muss.

Wir werden Sie weiterhin über den Stand der Dinge in unserer Stadt informieren.