3G-Regel zur Teilnahme an Versammlungen in NRW.

In der ab sofort geltenden CoronaSchVO in NRW müssen alle Teilnehmer von Demonstrationen unter freiem Himmel ab einer gleichzeitigen Teilnehmerzahl von mehr als 750 geimpft, genesen oder getestet sein.

Der ursprüngliche Zusatz, wonach dies nur erforderlich war, wenn der „Sicherheitsabstand voraussichtlich nicht eingehalten werden kann“, wurde ersatzlos gestrichen.

Personen, die nicht über einen Nachweis verfügen, sind von der Versammlung auszuschließen.

Gleichzeitig stellt die Teilnahme an einer solchen Versammlung ohne Nachweis eine Ordnungswidrigkeit dar. (Quelle https://www.land.nrw/media/25775/download)

Scheibchenweise kassiert die Exekutive weiter das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Vollkommen evidenzfrei (Ansteckungen im Freien so gut wie ausgeschlossen, Omikron führt nicht zu einer höheren Krankenhausinzidenz) und mit der klaren Zielsetzung, unliebsamen Protest weiter zu unterbinden, brechen bei den Regierenden alle Dämme und die roten Linien werden weiter überschritten.

Glaubt die NRW-Regierung wirklich im Ernst, hierdurch den Protest auch nur im Ansatz eindämmen zu können?

Wie verzweifelt muss man als verantwortlicher Politiker eigentlich sein, um solche Panikaktionen zu starten?

Eine klare und offene Kampfansage der NRW-Exekutiven an die Protestbewegung.

Erbärmlich…