Verbraucherzentrale NRW vs. Energieanbieter.

Keine Rechtsgrundlage für die kurzfristige
außerordentliche Kündigung der Lieferverträge!

Die Verbraucherzentrale NRW hat es sich zur Aufgabe gesetzt, den enorm gestiegenen Gas- und Strompreisen in Deutschland den Kampf anzusagen. So zerrte die Verbraucherzentrale auch den Energieversorger ExtraEnergie wegen seiner fragwürdigen Geschäftspraktik vor das Landgericht Düsseldorf. Die zuständigen Richter plädierten nun für die Verbraucherzentrale NRW. Der Monheimer Energie-Discounter hat mehr als eine Million Kunden und einen Jahresumsatz von 1 Milliarde Euro.

In einem Versäumnisurteil am 5. Oktober untersagte das Landgericht Düsseldorf dem Unternehmen, Preiserhöhungen für Gas und Strom wegen steigender Beschaffungskosten mitzuteilen, wenn die Verträge explizit eine Preisgarantie erhalten. ExtraEnergie muss weiter zu den vereinbarten Preisen liefern.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

ExtraEnergie habe „Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten und sich gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarktet.“ Ihre Preise hätte das Unternehmen nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen dürfen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat zudem 180 Schreiben analysiert, die Kundinnen und Kunden zuvor von ihren Anbietern für Strom und Gas erhalten haben. Dabei stellte sich heraus, dass die Unternehmen beim Thema Preiserhöhungen zu diversen Kniffen griffen, die nicht immer zulässig sind. Unter anderem wurden Preiserhöhungen mit Fristen von nur wenigen Tagen angekündigt, günstige Tarife plötzlich gekündigt oder mehrmals im Jahr die Preise gestaffelt erhöht.

„Energieversorger haben kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde“, sagte Wolfgang Schuldzinski. „ExtraEnergie hat sich mit seinen Angeboten gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarktet, um Kunden zu werben. Damit wurde bewusst ein unternehmerisches Risiko eingegangen. Die steigenden Beschaffungskosten können sie nun nicht einfach durch kurzfristige Vertragsänderungen auf die Verbraucher abwälzen.“

Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern.

Weitere Informationen für Verbraucher zur Energiepreiskrise bietet die Verbraucherzentrale NRW unter:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/strom-und-gas-preiserhoehungen-trotz-garantie-und-ploetzliche-kuendigungen-69345

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre AfD Städteregion.